Man kann
Die Mutter DES JUNGEN trifft eine Freundin von früher.
Als die Söhne noch klein waren, hatten die Familien viel zusammen unternommen.
„Ich hab wenig Zeit“, sagt die Mutter des Jungen, „ich muss noch packen. Ich will morgen wieder mit meinem Sohn zum Skifahren!“
„Ach ja“, sagt die andere Mutter, „Schnee mag ich ja auch sehr…“
„Früher ist dein Sohn doch auch Ski gefahren“, erinnert sich die Mutter des Jungen. „Macht er das gar nicht mehr?“
„Nein, nicht wirklich!“ Die andere Mutter erzählt: Ihr Sohn wohnt jetzt in einem Wohnheim. Da wird die Freizeit überwiegend gemeinsam organisiert. Meistens wird gespielt oder ein Film angesehen. Manchmal gibt es auch kleine Ausflüge. Doch schon ein Schwimmbadbesuch ist schwierig und bedarf viel Vorbereitung. Und immer wieder ist zu wenig Personal da.
„Aber man kann eben nicht alles haben!“, fasst die andere Mutter zusammen. „Ich mache ja auch nicht immer am Wochenende, was ich wirklich will!“
Für welche Tage zahlt der Kostenträger wieviel ? Am Wochenende weniger oder gar nicht? Ich denke es steht niemandem zu über die Aktivitäten der Mutter ein Urteil zu fällen. Vielleicht pflegt sie in häuslicher Pflege ihre eigenen Eltern? Macht gerade selbst eine Weiterbildung oder kuriert ihren Bandscheibenvorfall aus?
So sehe ich das auch. Vielleicht sind Geschwisterkinder da, die nun auch mal die Aufmerksamkeit der Mutter brauchen? Oder manchmal möchte man einfach mal eine Zeitlang nicht planen müssen, sondern erst wieder Kraft schöpfen,…..in jeder Familie ist es anders.
Natürlich ist die Mutter nicht in der Pflicht. Sie hat ihr Leben und ihre Verbindlichkeiten. Aber wer ist nun schuld, dass der Junge nicht zum Ski-Wochenende starten kann? Die Mutter kann es nach dieser Sachlage nicht. Wohnheim ist eine unverbindliche Ansage……wie eingeschränkt ist der Junge? Alle Mitbewohner starten ins Ski-Wochenende, oder soll der Junge mit einem Betreuer fahren?
Abstimmung mit dem Wohnheimbeirat und den Mitbewohnern (Wochenende im Schnee), betreute Skifreizeit (extern) oder persönliches Budget mit Freizeitassistenz?
Und schon ist wieder alles so aufwendig und mit vielen Variablen versehen, dass die paradoxe Lösung über die Ursprungsfamilie so verlockend, einfach und praktikabel erscheint. Wer sagte dass berechtigte Teilhabe einfach ist ?
und funktioniert evtl. auch nicht:
-Freizeitaktivitäten sind im Wohnheim-Paket “eingepreist”, wie die EGH immer so schön sagt. Daneben gibt es kein zusätzliches Freizeit-Budget.
– Wer zahlt die Begleitung bei einer externen Ski-Freizeit? Übers PB (s.o.) nicht möglich oder nur extrem schwer durchsetzbar; Pflegekassenleistungen wie Verhinderungspflege u.a. gibt es bei stationärem Wohnen nicht mehr. Da bekommt die Einrichtung von der Pflegekasse eine Pauschale.
Schönes System, oder?
Wer hindert denn DIE MUTTER daran, weiterhin mit dem Sohn ins Ski-Wochenende zu starten? Er wohnt im Wohnheim, nicht im Gefängnis.