Kleine Urlaubsgeschichte 5
Die Serie stammt aus 2020. Die Geschichten sind aber alle noch so aktuell wie damals. (Leider).
Gut klingen die Angebote des „Ferienspaßes“ für Kinder des Ortes. Tolle Tageausflüge oder spannende Aktionen.
Bei manchen steht in den Ausschreibungen „Auch für körperlich eingeschränkte Kinder geeignet“.
„Hm…“, denkt die Mutter. Was das wohl heißt? Denn körperbehindert ist DAS MÄDCHEN nicht.
Sie fragt bei der Stadt nach, die das Programm herausgegeben hat. Die Mitarbeiterin verspricht, es zu klären. Dann ruft sie zurück.
„Also“, sagt sie“, das heißt, dass Kinder, die körperlich nicht so fit sind, gerne mitkommen können. Aber geistige Behinderte – die traut sich keiner zu!“
Ähnliche Erfahrung 2024 gemacht:
Landkreis Wü, offizielles Ferienprogramm, Anbieter von Computerkurse “nach Rücksprache für Kinder/Jugendliche mit Beeinträchtigung möglich”: beim Anbieter nachgefragt bzgl. Assistenz analog Schulbegleitung fürs 10 Finger-Schreiben. Antwort: also, nein, das geht auf keinen Fall, dass Erwachsene dabei sitzen! Die Kinder wollen unter sich sein, das stört die Gruppendynamik und sonst würde ja jede Mutter daneben sitzen wollen!