Mit Begleitung

Die Mutter DES JUNGEN trifft eine andere Mutter. Sie kennen sich aus einer Frühfördergruppe.
„Ich habe gehört“, sagt die Mutter des Jungen, „dein Sohn macht ein Freiwilliges Soziales Jahr!“
„Das ist schon wieder vorbei“, antwortet die andere Mutter, „ein Jahr war er im Seniorenheim“.
„Und wie ist er dort zurecht gekommen?“, fragt die Mutter des Jungen weiter.
„Ach, ganz gut. Wir sollten eine Begleitung mit schicken. Nur für die ersten Wochen. Das war der Einrichtung ganz wichtig. Aber dann wollten sie auf die Begleitung nicht mehr verzichten. Ohne Begleitung ginge es nicht, haben sie gesagt. Sie müssten meinem Sohn immer wieder sehr viel zeigen und sich kümmern, dass er auch alles richtig macht. Dafür hätten sie leider keine Zeit.“
„Und jetzt?“
„Jetzt ist er in der Werkstatt. Da wollte er auch hin. Seine ganze Klasse ist ja schon vor einem Jahr in die WfbM gewechselt. Da war das natürlich jetzt ein fröhliches Wiedersehen!“

Die Geschichte vorgelesen …

8 Kommentare

  1. Anonymous sagt:

    Lieber Bildungsbürger, schön, dass Sie rechnen können. Leider haben Sie meinen Betrag gar nicht verstanden. Wollen Sie jetzt tatsächlich miese, schlecht bezahlte Arbeitsplätze (Putzkolonne, Schlachthof, Fließbandarbeit) schönreden? Meinen Sie tatsächlich, dass ein menschenwürdiges Leben Ihrer Rechnung nach möglich ist? Wissen Sie eigentlich, dass man den Mindestlohn verhältnismäßig leicht umgehen kann? Dann funktioniert Ihre Rechnung ganz schnell gar nicht mehr. Eine Klage auf Mindestlohn ist Ihr Privatvergnügen. Hatten Sie schon mal einen derartigen Arbeitsplatz? Ich denke nicht, denn Sie titulieren sich ja als Bildungsbürger.
    Ich bin übrigens nicht für die herrschenden Zustände verantwortlich noch finde ich die Entlohnung in Werkstätten gut, deshalb möchte ich nicht “angeschrien” (große Buchstaben) werden oder Fäkalsprache lesen (solches Verhalten hatte ich ausreichend an so genannten miesen Arbeitsplätzen) Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  2. Türkis sagt:

    Selbstverständlich darf man auch erben, wenn man Grundsicherung bezieht.
    Alles andere würde dem Grundgesetz komplett widersprechen.

    Es wird umgekehrt ein Schuh daraus:
    Wer entsprechend hoch erbt, verliert den Anspruch auf Grundsicherung – solange man seinen Lebensunterhalt vom Erbe bestreiten kannn.
    Dies gilt für alle Menschen im Grundsicherungs-Bezug, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

    Werkstatt für Behinderte ist definitiv im Negativen ein Abhängigkeitsverhältnis von sozialen Leistungen, positiv gesprochen ein Anspruch auf diese.
    Ein Arbeitsplatz zum Mindestlohn auf dem 1. Arbeitsmarkt bedeutet aber auch in aller Regel ein Abhängigkeitsverhätnis von zusätzlichen sozialen Leistungen (Aufstocken, Wohngeld, Kinderzuschlag), bzw. den Anspruch auf diese.
    Die Abhängigkeit fällt nicht weg, sie wird lediglich geringer , – soviel zur Krux.

  3. Markus sagt:

    Eine sehr schöne Geschichte, die mal wieder herausstellt, dass die Wünsche von Menschen mit Behinderung oftmals übergangen werden. Die Mutter scheint für ihren Sohn etwas “Besseres” als eine Werkstatt im Sinn zu haben und widersetzt sich dem Willen des Sohnes. Wenigstens setzt sich die Einrichtung für den Jungen ein, in dem sie versucht ihn durch eine Begleitung den Arbeitsplatz zu erhalten. Der Wunsch des Jungen ist aber ein anderer, nämlich in der Werkstatt zu arbeiten. Man übersieht, dass sich viele Menschen sich in einer Werkstatt wohlfühlen und mit der Arbeit erfüllt sind.

    • Renate sagt:

      Was für ein wundervoller Kommentar – danke dafür!

      • Anonymous sagt:

        Eltern, die versuchen, dass sich ihre Kinder mit Behinderung auf dem 1. Arbeitsmarkt versuchen dürfen, wollen etwas “Besseres”? Nein. Sie wollen nur nicht dieses ausbeuterische, separierende System, in dem ihre Kids für 1,50 Euro pro Stunde für die Industrie “arbeiten” und auf Grundsicherung, auf staatliche Fürsorge, angewiesen sind.

        • Anonymous sagt:

          Wenn sie auf dem 1. Arbeitsmarkt einen entsprechenden Arbeitsplatz finden können, ist das natürlich super. Die Rehaberatung der Arbeitsagentur bietet für Arbeitgeber unendlich viele finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten an.

          Leider bietet der 1. Arbeitsmarkt gering qualifizierten Menschen in der Regel schlecht bezahlte Arbeitsplätze mit geringem “Verwirklichungspotenzial”. Diese Menschen sind als so genannte “Aufstocker” arm trotz Vollzeitjob und auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Die Diskussion um ausbeuterische Werkstätten führen meiner Erfahrung nach gerne privilegierte Bildungsbürger*innen, die entsprechende Arbeitsplätze natürlich nie kennengelernt haben.

          • Anonymous sagt:

            Grüße von einem privilegierten Bildungsbürger, der rechnen kann: 30 Stunden zum Mindestlohn 12 Euro sind: 1.440 Euro Brutto sind ca. 1.105,74 Euro Netto in Steuerklasse 1 , ggf. plus Wohngeld. Das liegt über dem Betrag für “Aufstocker”. In der Wfbm: Vollzeit (!) für 100-150 Euro plus Sozialleistungen (Grundsicherung). Keine Möglichkeit zu sparen, alle Geschenke und sonstige Einnahmen immer angeben (werden dann abgezogen), jedes Jahr einen kompletten GruSi-Antrag, nicht erben dürfen, Wohnungsgröße und Kosten gedeckelt. Kein Wohngeldanspruch. ICH MACHE ALL DIESES FÜR PERSON X JEDES JAHR. UND ES IST SCHEISSE!!!

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