Schulpflicht

2017

Jedes Jahr vor den Sommerferien verschickt die Schulleitung ein Rundschreiben.
Darin steht:
Eltern dürfen die Ferien nicht eigenmächtig verlängern.
Bei einem Verstoß ist die Schule gezwungen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
In Extremfällen kann die Verletzung der Schulpflicht sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
DER JUNGE darf jetzt schon seit sechs Wochen nicht mehr in die Schule gehen.
Der Integrationshelfer ist ausgefallen.
Die Eltern suchen verzweifelt nach einer Lösung.
“Nein”, sagt der Schulleiter, “der eigene Vater als Krankheitsvertretung, das geht natürlich nicht.”
“Nein“, sagt der Sonderpädagoge, “wir können da nicht aushelfen, die Sonderschule hat keine Ressourcen, und ohne Begleitung kann das Kind den Unterricht eben nicht besuchen.”
“Nein”, sagt der Vertreter des Anbieters für Schulbegleitungen, “wir suchen ja, aber eine Krankheitsvertretung steht leider nicht zur Verfügung.”
“Nein“, sagt die Mitarbeiterin des Sozialamts, “wir können da nichts machen. Das ist Aufgabe des Anbieters. Wir zahlen nur.”
” Nein“, sagt das Schulamt,  “das ist eine schwierige Situation, lauter Sachzwänge… Wir wollen uns da nicht zu sehr einmischen.”
Das Rundschreiben haben die Eltern des Jungen in der Küche an die Pinnwand geheftet.

 

Die Geschichte vorgelesen …

Ein Kommentar

  1. Sicht von außen sagt:

    Wie würde ein Richter/ eine Richterin die unterschiedlichen Rechte gewichten ? Was würde der gesunde Menschenverstand sagen, wenn sich ein Elternteil befristet anbietet …?

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