Ein halbes Jahr

„Meine Tochter ist ab diesem Schuljahr inklusiv an einer neuen Schule“, erzählt eine der Mütter in der Elterngruppe.
Glücklich sieht sie nicht aus.
„Aber der Bescheid ist auf ein halbes Jahr befristet“, ergänzt sie.
„Warum denn das?“, fragt die Mutter DES JUNGEN erstaunt.
„Na, ja“, berichtet die Mutter, „an der alten Schule lief es ja nicht so gut. Und nun wolle man erst einmal sehen, ob meine Tochter überhaupt inklusionsfähig ist, sagt das Schulamt!“
„Das klingt ja nach einer Probezeit…“, geben andere Eltern zu bedenken.
„Ja, so fühlt sich das auch an“, antwortet die Mutter. „Und der neue Rektor hat gleich gesagt, ob sich das dann lohnt, einen Raum als Differenzierungsraum frei zu räumen, wo er gar nicht weiß, wohin mit dem ganzen Kram, der dort gelagert wird. Das muss er noch einmal überlegen.“
„Was lief denn in der alten Schule nicht gut?“, fragt eine der Mütter.
„Das ist eine lange Geschichte…“
„Fanden die Deine Tochter so schwierig?“
„Nein, eigentlich nicht“, antwortet die Mutter. „Sie fanden uns Eltern zu schwierig.“

Die Geschichte vorgelesen …

8 Kommentare

  1. kipa sagt:

    Schwierige Eltern gehören auf die Schulbank!

  2. Nele sagt:

    Eine Schule hat nicht die räumlichen Vorraussetzungen für eine gute Inklusion dieses Kindes. Die offensichtlichen Denkweise “Sollen sie ihren Kram eben woanders abstellen” spricht für sich. Sehr wahrscheinlich handelt es sich nicht um entbehrbares Gerümpel sondern um Unterrichtsmaterialien, Ersatzmobiliar und ähnliches. Es scheint tatsächlich so, dass das Kind in jeder Schule willkommen wäre, wenn die Eltern nicht zu schwierig wären.

  3. XXX sagt:

    Anekdotische Evidenz. Zu den letzten Sätzen der Geschichte würde ich mir mal eine Strichliste oder Erhebung im Elternbereich wünschen. Von uns käme ein dicker fetter Strich ! Wurden ganz zeitlich passend einige Wochen vor Schuljahresende so ähnlich betitelt. Und wem finanziere ich mit meinen Steuern Gehalt und Pension ?

    • Anonymous sagt:

      Den letzten Satz finde ich befremdlich. Steuern sind eine Geldleistung ohne Anspruch auf persönliche Gegenleistung. Die Zeiten eines Dreiklassenwahlrechts sind zum Glück vorbei! Ich weiß von Eltern, die tatsächlich in Gesprächen so etwas sagen. Diese Eltern finde ich dann eher unverschämt und nicht schwierig.

      • XXX sagt:

        Lieber Anonymous ,
        dann ziehe ich den Hinweis auf die Steuerzahlung ganz förmlich zurück. Da habe ich gedanklich einige Schritte übersprungen. Betone aber dass Eltern jederzeit die Möglichkeit haben, mit formlosen oder förmlichen Rechtsbebehelfen (ohne Wahrung einer Frist) gegen Entscheidungen der Schule oder gegen das Verhalten einer Lehrkraft Einspruch zu erheben. Danach ist der Dienstherr samt Dienstgesetzen zuständig.
        Allein aus diesem Machtgefälle – wahrscheinlich alles zu Lasten des Kindes – wären Erhebungen aus der breiten Elternschaft sinnvoll.
        Aber auch hier kennt eine Schule ja Hintertürchen – es erhalten einfach nicht alle Eltern einen Umfragebogen. Aber dies alles ist kein Thema mehr für das Inklusionsforum.

  4. Anne sagt:

    Das klingt ziemlich nach dem was ich oft erlebe. Funktioniert das Kind nicht, sind die Eltern schwierig.

  5. kipa sagt:

    Ironie an:
    Dann muss der Rektor eben den “ganzen Kram” aus dem “Differenzierungsraum” für die schwierigen Eltern freiräumen… Die Tochter lernt derweil mit den anderen Schulkindern zusammen…Das wäre doch mal echte Inklusion im Sinne von Schulen und den dazugehörigen Ämtern.

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