Kekse
In der Klasse wird gebacken. Für den Bazar.
Der Schulbegleiter ist heute krank.
„Oh, Gott“, sagt die Lehrerin: Dann darf DAS MÄDCHEN nicht mitbacken.
Es ist schließlich geistig behindert.
Na ja, so schwierig ist das mit dem schon vorbereiteten Teig ja eigentlich nicht.
„Nein, das geht nicht!“, sagt die Lehrerin.
„Ich könnte helfen“, schlägt die Mutter vor.
„Nein, das geht nicht!“, sagt die Lehrerin. Eltern haben keinen Zutritt.
Also muss das Mädchen nach Hause gehen.
Das Mädchen weint.
Die Mutter weint auch.
Aber sie wischt ihre Tränen weg, stellt sich in die Küche und backt selbst mit dem Mädchen.
Viele schöne Plätzchen.
Das Mädchen ist stolz und nimmt die Kekse am nächsten Tag mit in die Schule.
Die können ja mit auf dem Bazar verkauft werden.
„Nein, das geht nicht“, sagt die Lehrerin. Die sehen etwas anders aus.
Das Mädchen nimmt die Kekse wieder mit nach Hause.
Nachmittags zum Kaffee gibt es jetzt immer selbstgebackene Kekse.
Aber die schmecken nicht mehr gut.
Es macht mich unglaublich traurig! Wie kann man als Lehrkraft so unflexibel sein! Entweder ist die Lehrerin wirklich kein Freund der Inklusion oder sie weiß nicht wie einfach Inklusion umsetzbar ist!
Erinnert mich an meinen Sohn: Schulbegleitung abgesprungen, neue SB erst nicht vorhanden, dann nicht eingearbeitet, Einarbeitung wird Monate dauern (Vertrauensbildung), Mutter bietet sich als Unterstützung an und bekommt, als es mit ihr besser klappt als früher Hausverbot. Klage vor VG, Kind kann wochenlang nicht zur Schule, soll dann lt. VG mit neuer SB zur Schule, klappt natürlich nicht. Aufenthalt der Mutter in einem Raum der Schule zur Vorortunterstützung der SB wird geduldet, Betreten der Gänge wärend der Unterrichtszeit nicht. Kind ist jetzt daheim.
Danke für die schnelle Antwort !
Ich hätte mir das so kaum vorstellen können, mal abgesehen von der Keks-Entscheidung, die die Schule sicher auch individuell anders hätte treffen können, zeigen diese Regelungen, wie wenig das Konzept der Inklusion durchdacht ist, denn so wird die Idee ins Gegenteil verkehrt und Inklusion zur Exklusion, genau so kommt es bei dem Mädchen ja auch an.
Am bittersten ist das natürlich für das betroffene Kind und seine Familie, aber die Vorgaben würden mich auch als potentieller Schulbegleiter oder als Lehrerin, die das Konzept der Inklusion in Angriff nehmen möchte, in Gewissensnöte bringen !
Fröhliche Weihnachten für euch !
Frage 1: Das bei vielen Kinder so. Geht nicht, sagen die Schulen.
Frage 2: Ja, die Schulpflicht gilt (eigentlich) auch in BW, auch für Kinder mit Behinderung. Aber wo sind die Eltern, die das einklagen?
Frage 3: Das lassen nur wenige Schulen ausnahmesweise zu, manche auch gar nicht.
Frage 4: Hatte nichts mit Lebensmittelrecht zu tun. Es ist so, wie in der Geschichte beschrieben: Die Kekse sahen anders aus als die, die die Klasse gebacken hatte.
Danke für die Fragen!
Die Geschichte ist wirklich fürchterlich, es ist zum Weinen für Tochter und Mutter.
Trotzdem wirft sie für mich einige Fragen auf :
Warum darf die Tochter den Unterricht nicht besuchen, wenn der Schulbegleiter krank ist ?
Schulpflicht gilt schließlich auch für behinderte Kinder, sicher auch in BW.
Warum darf die Mutter nicht spontan einspringen, wenn das Mädchen kontinuierliche Extra-Unterstützung braucht ?
Und warum dürfen die zu Hause gebackenen Kekse nicht im
Schulbasar verkauft werden (Lebensmitteldingsbums-Vorschrift ?) ?
Ich denke entweder handelt es sich in dieser Schule um eine Ansammlung böswilliger Menschen oder es fehlen dem Beitrag einige erhellende Infos !
So traurig es gibt echt blöde Menschen. Wünsche euch viel kraft. Mein Mädchen ist jetzt 26
Die "Keks-Geschichte" tut richtig weh….
Da wünsche ich mir zum Ausgleich eine richtig süße lustige Erzählung.
Warum einfach, wenn es auch schwer geht…
Traurig, das viele so unflexibel sind.
hm. die geschichte heute ist wirklich traurig. Wie schade. Wie herzlos.
Ich wünsche, dass der Blog viel gelesen wird. Dann darf das Mädchen, oder wenigstens ein anderes Kind, vielleicht demnächst mitbacken!