Studieren

Die Elterngruppe hat eingeladen.
Viele haben ihre Kinder noch an der Grundschule oder gerade in der weiterführenden Schule.
Trotzdem finden Sie spannend, was der Behindertenbeauftragte der Universität zu sagen hat.
Auch die Mutter DES MÄDCHENS, das bald sein Abitur macht.
Der Behindertenbeauftragte kommt im Rollstuhl und erzählt von seinen Aufgaben: Von Informationskampagnen, Barrierefreiheit und vielen Einzelberatungen:
„Dabei fällt mir schon auf: Die jungen Leute werden immer anspruchsvoller und verlangen den Ausgleich aller behinderungsbedingten Nachteile“, sagt er.
„Ist das nicht der Sinn der Inklusionsbemühungen der Universität?“, fragt die Mutter irritiert nach.
„Nicht ganz“, erklärt der Behindertenbeauftragte, „es gibt einfach Grenzen, je nachdem, wie hoch der Aufwand ist. Es kann sich ja im Uni-Betrieb nicht alles nach den Behinderten richten!“
„Wie meinen Sie das?“, fragen jetzt auch andere Eltern nach.
„Nehmen Sie mich“, antwortet der Beauftragte, „es ist ja mein persönliches Pech, dass ich einen Rollstuhl brauche. Dafür kann die Uni nichts. Ich musste mich immer besonders anstrengen und besser sein als meine Kollegen. Bei uns geht es um Leistung. Und wer dafür zu behindert ist, der gehört nun mal nicht an eine Universität!“

Die Geschichte vorgelesen …

7 Kommentare

  1. Katja sagt:

    Internalisierter Ableismus at its best (worst).

    der Mann sollte sich mal überlegen, ob er an der richtigen Stelle arbeitet, um behinderten jungen Menschen Teilhabe zu ermöglichen.

  2. Juliane sagt:

    Die Logik verstehe ich nicht. Es geht doch hier nicht ums Verursacherprinzip? Dass ich keine Behinderung habe, ist doch auch nur Zufall. Aber alle Zufälle müssen doch gleich behandelt werden – dass das System sich an Nicht-Behinderten ausrichtet ist doch völlig dumm. Die brauchen doch keine Unterstützung… Behinderte 1. und 2. Klasse oder was? Ist das nicht eher ein “Darwinismus-Beauftragter”? Hat da jemand mal wieder die UN-Behindertenrechtskonvention nicht gelesen? Es geht hier nicht um Rechte, die wir nach Potsleitzahl, Gutdünken und Haushaltslage zugestehen oder nicht – diese Rechte sind uneingeschränkt und universell!

  3. Gestaltungsspielraum sagt:

    Wahrhaftigkeit und Compliance eines Beraters . Nur wer zahlt das Gehalt des Beauftragten? Wer ernennt den Beauftragten? Welche Entscheidungsbefugnis hat der Beauftragte? Wer ist der Vorgesetzte? Wie sind Hierarchien und geschuldete Loyalitäten?

  4. Moma sagt:

    Na an den würde man sich doch gerne mit seinen Anliegen wenden – nicht.

    Was ne Haltung in seinem Job.

  5. Anonymous sagt:

    Wenn jemand mit solch einer Ansicht Behindertenbeauftragter wird, dann anscheinend nur, weil er ja im Rollstuhl sitzt. Sein Auftrag ist es aber nicht, so zu agieren, sondern eben anders. Ganz im Sinne der Behinderten, für die er sich einsetzen soll.

    • anonym 55 sagt:

      Wer kommt auf die obskure Idee, für Mütter Ausflüge zu Behindertenbeauftragten an Uni‘s zu organisieren? Gibt es anschließend noch Kaffee und Kuchen in der Mensa? Zum Glück kenne ich JUNGE MENSCHEN, die solche Aktivitäten ihrer besorgten Mütter nur belächeln. JUNGE MENSCHEN, die nicht primär nach dem Grad ihrer Behinderung, sondern aufgrund dieser geforderten Leistung beurteilt werden wollen.

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