Osterbasteln

Die Mutter DES MÄDCHENS meldet ihre Töchter zum Osterbasteln an.
Angeboten wird der Nachmittag von einer Organisation, die mit vielen „inklusiven Freizeitangeboten“ wirbt.
Schon der Teilnahmebeitrag für ihre nicht behinderte Tochter plus Pauschale für das Bastelmaterial ist nicht sehr günstig.
Aber für das Mädchen mit Behinderung soll sie mehr als das Doppelte bezahlen.
Sie fragt nach, warum das so ist.
„Na, weil Ihre eine Tochter eben behindert ist“, erklärt die Mitarbeiterin am Telefon. „Ich weiß auch nicht, warum das für Sie ein Thema ist. Das können Sie doch aus den Mitteln der Pflegeversicherung bezahlen. Und bei den volljährigen Kindern mit Behinderung wird das aus dem Budget für Freizeit bezahlt, von der Eingliederungshilfe. Also vom Staat. Also ist doch alles in Ordnung, oder?“

Die Geschichte vorgelesen …

8 Kommentare

  1. Marie18 sagt:

    Als Lehrerin und Mutter eines Kindes mit Behinderung finde ich die Argumentation eine Unverschämtheit und Diskriminierung. Zumal ich glaube, dass es überhaupt nicht erlaubt ist etwaige Mehrkosten durch Personal auf die behinderten Menschen oder deren Angehörige abzuwälzen. Da sollte man sich meiner Ansicht nach beschweren. Es ist auch ausnutzen von Leistungen der Eingliederungshilfe oder anderen Leistungen, die auschließlich den behinderten Menschen selbst und deren Angehörigen zustehen. Nach dem Motto, “wenn man schon behindert ist, soll man halt mehr zahlen”. Grausam…

  2. Vverkopft sagt:

    Inklusion bedeutet, Hürden abzubauen. Wer eine Veranstaltung anbietet, die für Behinderte mehr kostet als für Behinderte, der baut Hürden auf, statt sie abzubauen.

    Ich kann verstehen, dass es für die Veranstalter mehr kosten mag, mehr Betreuung, mehr Anleitung anzubieten. Und dass der Wunsch da ist, das wieder reinzuholen über die Teilnahmegebühr.

    Aber das allein den behinderten Teilnehmern aufzubürden ist ein No-Go!

  3. anonym55 sagt:

    Recht hat sie – die Mitarbeiterin!! Diskussionen über die Umsetzung von Inklusion werden oft sehr emotional und nicht immer sachlich geführt. Inklusion bedeutet eben nicht nur dabeizusitzen, Inklusion schafft Bedingungen für gelingendes Miteinander – und das kostet.
    An der örtlichen Schule unterrichten in Inklusionsklassen: 1 Regelschullehrer/in, 2 Sonderschullehrer/innen, 1 Schulbegleitung, 1 FSJler/in!!

    • Anonymous sagt:

      Nein, hat die Mitarbeiterin nicht!
      Pauschal einfach das doppelte zu verlangen nur wegen einer Behinderung ist Diskriminierung!

    • Juliane sagt:

      Die Frage wäre tatsächlich: Hat die Organisation mehr Aufwand/(Personal)Kosten wegen der Inklusion? Dann könnte man die höheren Preise verstehen. Ansonsten reine Abzocke m.M.n.

      • Anonym sagt:

        Sollte es Unterschiede zwischen öffentlichen Einrichtungen und der privaten Hand geben? Ein öffentliches Schwimmbad soll einen barrierefreien Zugang, Umkleiden, WC und einen Lifter ins Becken haben. Sollte dann der Eintritt fürs Schwimmbad für einen Menschen im Rollstuhl teurer sein ? Ein privater Veranstalter sollte dies über seine „Marge“ aus der Summe der Einnahmen querfinanzieren. Für mich eine ethische Einstellung – auch beim Osterbasteln. Die Begründung über das Pflegegeld ist unsachlich.

        • Anonymous sagt:

          Ich denke auch, eine Querfinanzierung ist gerechter. Auch dann, wenn es nur Behinderte betrifft. Wenn der, der mehr Hilfe braucht, mehr Leistungen aus den Kassen beziehen muss für das gleiche Angebot…. dann ist sein Budget schneller aufgebraucht. Das heißt, Eltern können nicht so viel Eingliederungshilfe bekommen, wie sie brauchen. Bei uns heißt das zum Beispiel konkret, wenn wir unsere schwerbehinderte Tochter 2 Wochen in Kurzzeitpflege geben pro Jahr, sind die Leistungen ziemlich verbraucht und es reicht kaum für ein Angebot der Lebenshilfe. Das würde aber der Tochter zusätzlich Abwechslung bieten und uns Eltern entlasten. Tja, und dann zahlt man drauf. Dagegen können Behinderte mit weniger Einschränkungen viele Angebote buchen, da die für sie geeigneten Angebote günstiger sind.

  4. Marie sagt:

    Und für die anderen Kinder jeweils hinterher die Einkommensbescheide der Elternteile der letzten 3 Monate einreichen, damit gestaffelt nach Einkommen der Teilnahmebetrag abgerechnet werden kann (ggf. Erstattungen oder Nachforderungen). Wenn schon, dann Bürokratie und finanziell gleichberechtigte Teilhabe für alle! So geht echte Inklusion!
    (Grummel, also nee, manchmal wünschte ich, ich könnte an Karma glauben…)

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