Der Schulweg

DAS MÄDCHEN wird eingeschult. Die Eltern wollten, dass es in die örtliche Grundschule geht.
Aber das Schulamt ließ das nicht zu. „Lernbehindert“ sei das Mädchen, deshalb müsse es mit einer Gruppe ähnlich behinderter Kinder in eine inklusive Schwerpunktschule gehen.
Die Schule ist am Ende der Stadt. Die Eltern wehren sich lange. Doch die Alternative wäre nur die Sonderschule. Also willigen sie ein.
Nun sitzen sie am Runden Tisch mit dem Schulamt und den zuständigen Mitarbeitern verschiedener Behörden, um die Inklusion zu planen.
„Wir haben ja schon einiges besprochen“, sagt der Vater, „aber immer noch nicht, wie der Schulweg organisiert werden soll. Es gibt zwar öffentliche Verkehrsmittel, aber zweimal mit dem Bus umsteigen und dann so lange unterwegs zu sein – das schafft unsere Tochter nicht und wird das vielleicht nie schaffen!“
Die Mitarbeiterin des Schulamtes schaut die Eltern überrascht an: „Wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass Sie Ihre Tochter morgens zur Schule bringen und mittags wieder abholen!“
„Dazu müsste ich meine Arbeit aufgeben, das ist Ihnen schon klar, oder?“ Die Mutter ist entsetzt: „Wir brauchen irgendeine Beförderung!“
Da schaut der Vertreter des Sozialamts die Eltern an und seufzt: „Also wieder mal das übliche Versorgungs-Denken: Sie als Eltern wollen unbedingt eine inklusive Beschulung. Und die Allgemeinheit soll dafür zahlen!“

Die Geschichte vorgelesen …

7 Kommentare

  1. Anonymous sagt:

    Ähnliche Probleme gibt es auch bei den Erwachsenen Beschäftigten der Behindertenwerkstätten. Manch einer könnte man sogar auf den ersten Arbeitsmarkt beschäftigen, es scheitert aber daran, dass der Weg dorthin nicht finanziert wird. Wer auf dem ersten Arbeitsmarkt will, soll auch die kognitive Fähigkeit bringen um den Weg dorthin selber zu organisieren. Das wird erwartet. Ähnlich geht es im Schulsystem auch. Wer Inklusion will, soll zusehen wo es bleibt. Ähnlich geht es zu auch mit der Organisation der Schulbegleiter. In vielen Bundesländern müssen viele Eltern bei denen das Kind inklusiv in Regelschulen beschult wird einen Schulbegleiter selber beschäftigen. Das Geld erhalten die Eltern zwar von den Schulbehörden aber die Eltern müssen die Verträge dann selber mit den Schulbegleiter verhandeln.
    In Sonderschulen wird das von der Schule in die Hand genommen. Eltern werden dann entlastet.
    Es wird weiterhin alles getan um den Eltern und behinderten Kindern das Leben schwer zu machen, den Weg zur Inklusion zu nehmen.

  2. kipa sagt:

    Mit diesem zynischen Denken der Herren und Damen in Sozialämtern und anderen Ämtern sind wir noch Millionen Jahre von Inklusion entfernt! Die UN-BRK kann ruhig noch ein paar Jahre oder Jahrzehnte auf ihre Umsetzung bei uns warten. Oder war sie nie wirklich ernst gemeint??

    • noname23 sagt:

      die expliziten ‘Rechte der Kinder’ sollen ja auch erst, eventuell ,möglicherweise doch noch schon in diese Legislaturperiode des deutschen Bundestages – bis zur Sommerpause oder zur Wahl – im deutschen Bundestag verhandelt werden. Ob man diese jetzt endlich, ggf, möglicherweise ins deutsche Grundgesetz als einzelnen Paragraphen NEU aufnehmen könnte/möchte. Danach müssten die expliziten Kinderrechte noch ggf in die einzelnen Landesverfassungen aufgenommen werden. Nicht alle deutschen Bundesländer haben dies bereits getan. (Landkarte der Kinderrecht vom Institut für Menschenrechte)….. und danach kann sich vielleicht doch noch etwas mehr dem ‘Disability Mainstreaming’ widmen.Ironie Ende.

  3. Elli2 sagt:

    ‘ Wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass ….’ — und ganz schnell von den Beamten/Verwaltungsangestellten das Schulwegkostenfreiheitsgesetz und die Schülerbeförderungsverordnung mal ganz schnell ausser Kraft gesetzt und die börsenmäßigen ‘Muskeln’ gegenüber Eltern und Kind spielen lassen, weil sie wollen ja schon ehe eine preisintensive Sonderwurst. Was wäre, wenn sich die tolle inklusive Beschulungsmöglichkeit in einem Grenzgebiet zwischen zwei Bundesländern anbieten würde? z.B. Hessen-Bayern.
    Ein sehr langer (schlauer) Behördenweg. Die von den Eltern gewünschte örtliche Schule wäre von den Transportkosten preiswerter. Fahren müsste dann der Sonderpädagoge und nicht das Kind. Ansonsten hat VVerkopf vieles bereits sehr schön dargestellt.
    Ja schulische Inklusion gibt es nicht zum behördlichen Nulltarif.

    Viel Glück, dass das MÄDCHEN die außerschulische Inklusion im örtlichen Vereins- und Privatleben gut schafft. Dies ergibt sich oftmals durch Mitschüler, welche dann aber ….. never ending story

  4. Juliane sagt:

    Aua. Nackenmuskelschmerzen vom vielen Kopfschütteln. INKLUSION IST NICHT VERHANDELBAR! Es ist ein Menschenrecht. Der STAAT !!!!! hat die Bringeschuld. Muss gleich mal was essen, damit ich k….. kann, wenn ich solche Antworten lesen muss wie die vom Amt. Oder kann man das eventuell anzeigen, so strafrechtlich? Grummel…

  5. Elli sagt:

    VVerkopft spricht mir aus dem Herzen. Müssen wir tatsächlich noch ewig warten, dass von einer Person/Stelle an der Schule Aussagen wie : Darum kümmern wir uns , kommen ? Aber wir lassen uns trotzdem Inklusion nicht schlecht machen und sollten jeden Etikettenschwindel aufdecken und anprangern.

  6. VVerkopft sagt:

    Ui, so viel zu kommentieren in einer einzigen Geschichte! Wo fang ich an?

    Also, erstmal damit, dass anscheinend gleich mehrere Grundschulen in der Region Inklusion nicht als sinnvole Aufgabe sehen, sondern als etwas, was man möglichst wegdelegieren sollte. Schade, denn das schadet nicht nur dem Mädchen hier, sondern auch den anderen Schülern, die so die Gelegenheit verpassen, mit anderen Kindern umzugehen, die auf verschiedene Weise unterschiedlich sind.

    Dann die inklusive Schwerpunktschule: Ich wünsche dem Mädchen von Herzen, dass diese Schule Inklusion wirklich mit Herzblut lebt und letztendlich die lange Anfahrt wert ist. Und nicht hier die “Problemkinder” einer ganzen Region in eine extra “Inklusions-Klasse” gesteckt werden, so dass hier wieder eine Sonder-Schule mit anderem Label entsteht.

    Na, und dann die VertreterInnen von Schul- und Sozialamt, die völlig überrascht sind, dass die Mutter gerne arbeiten würde, während das Kind in der Schule ist. Ein Wunsch, der für Eltern nichtbehinderter Kinder ganz selbstverständlich ist. Und der hier auch kein Problem gewesen wäre, wenn die örtliche Schule das Kind aufgenommen hätte.

    Stattdessen wird angenommen, dass die Eltern schon dankbar genug darüber sind, dass das Kind nicht nur überhaupt beschult wird, sondern auch noch inklusiv (wobei, zumindest hoffentlich, siehe oben). So dankbar, dass sie keine weiteren Ansprüche stellen.

    Und das Schlimme ist: Wer sich unter Eltern behinderter Kinder umhört, der wird feststellen, dass es tatsächlich nicht selbstverständlich ist, dass das Kind auch wirklich durchgehend beschult wird. Und dass viele darum vielleicht tatsächlich froh sind, wenn sie eine Schule gefunden haben, die sagt, ja, wir machen es möglich, dass Ihr Kind bei uns lernen kann. Und die darum vielleicht tatsächlich nicht wagen, noch weitere Forderungen zu stellen, die diesen Erfolg, der eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, gefährden könnte.

    Uff.

    Ich wünsche dem Mädchen und seiner Familie eine schöne Einschulung, liebevolle, engagierte LehrerInnen und eine gute Schulzeit!

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