Voll

Notbetreuung im Kindergarten.
Die Mutter DES MÄDCHENS trifft eine andere Mutter.
„Dein Sohn wird in diesem Jahr auch eingeschult, oder?“, fragt sie die Mutter mit Migrationshintergrund.
„Ja, stimmt“, sagt diese, „aber ich weiß noch nicht, wo.“
„Was heißt das?“, fragt die Mutter.
„Er spricht doch immer noch so schlecht. Die Kinderklinik und die Logopädin sagen zwar, sonst ist er fit und klug, aber er soll jetzt überprüft werden. Von einem Gutachter…“
„Ach, und dann eventuell in die Sprachheilschule gehen? Das ist ja auch eine Art Grundschule, nur mit mehr Sprachförderung.“
„Nein“, antwortet die andere Mutter, „der Gutachter hat gleich gesagt: Sprachheilschule sicher nicht, die ist total voll, er soll auf die für „Lernen“.
Die Mutter des Mädchens ist überrascht: „Hat er denn deinen Sohn schon mal gesehen?“
„Nein, das ging noch nicht, wegen Corona…“
„Aber…“, die Mutter des Mädchens zögert ein bisschen, „dass auf der Sonderschule Lernen nach einem abgespeckten Lehrplan unterrichtet wird, also ihm deutlich weniger beigebracht wird, das hat der Gutachter schon gesagt, oder?“
„Nein, davon weiß ich nichts!“, antwortet die Mutter.

Die Geschichte vorgelesen …

8 Kommentare

  1. N.N. sagt:

    Dr. phil. Romain Lanners, Direktor des Schweizer Zentrums für Heilpädagogik schreibt in einem Artikel der Schweizerischen Zeitschrift für Heilpädagogik, Nr. 7-8 / 2020:
    Die Tatsache, dass in der Schweiz “mehr als 3000 Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen dem Lehrplan ohne Anpassungen folgen, gibt Anlass zur Sorge, da eine Schulung in Sonderschulen die Bildungs- und Berufslaufbahn der Betroffenen nachhaltig behindert. Und dies, obwohl die Lernenden, da sie dem Regellehrplan folgen, logischerweise die Kompetenzen besitzen, eine Regelschule zu besuchen.”
    Ich lese vom obersten Sonderpädagogen der Schweiz: Sonderschulen b e h i n d e r n die Betroffenen nachhaltig! – Wie wollen wir das der Mutter des sonst fitten und klugen Jungen erklären?

  2. Anonym sagt:

    – Die Mutter des JUNGEN kennt den Förderbedarf ihres Sohnes ganz genau.
    – Die Erzieherinnen, Lehrerinnen und pädagogischen Fachkräfte haben die Mutter sicher schon
    über den Übergang von der Kita in die Grundschule informiert.
    – Der Gutachter kennt den JUNGEN nicht. Ihm eine Beschulung aufgrund Migrationshintergrund oder Physiognomie vorzuwerfen ist nicht fair.
    – Das Schulamt regelt, unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Beschulung, auch im inklusiven Kontext.
    – Die Mutter des JUNGEN kann sich über mögliche Schulen informieren. Es gibt wohl keine Sprachbarrieren.
    – Vielleicht ist die Förderschule genau das Richtige für den JUNGEN. Sie kooperiert vielleicht mit der örtlichen Grundschule und strebt eine Gruppenlösung an.
    Wäre es besser, die Mutter des Mädchens würde die Schule zuweisen?

    • Siegbert sagt:

      Spiegelstich 3 und 4 würde ich einfach nicht stehen lassen wollen. Sie projezieren eine ergebnisoffene und qualifizierte Besprechung auf Augenhöhe mit den Erziehungsberechtigten. Sie unterstellen bestens informierte Sachbearbeiter und neutrale Gutachter. Sie hoffen auf freie Plätze bei Pilotprojekten. Ich sage nur „ Willkommen in der Realität“. Recht haben und Recht bekommen …..

      • Anonymous sagt:

        Was wollen Sie mit “Willkommen in der Realität” aussagen? Das verstehe ich in dem Zusammenhang nicht.
        Ich möchte mir zu der Geschichte kein Urteil erlauben, einfach weil mir die Informationen fehlen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie schnell hier geurteilt wird. Ich kann ebenfalls ein Füllhorn an schlechten Erfahrungen mit Inklusion bieten, aber eins lehne ich weiterhin grundsätzlich ab: Ein Urteil aufgrund einer Geschichte, die komplexe Sachverhalte in 50 Zeilen darstellt. Sonst bin ich nämlich genauso, wie die hier so zahlreich angefeindete Zielgruppe der Gutachter*innen und Pädagog*innen…

        • Anonymous sagt:

          Es geht hier in dieser Geschichte halt um einen Sachverhalt, der wirklich problematisch ist und meiner jahrzehntelangen Beobachtung nach tatsächlich oft vorkommt.
          Wichtig ist doch, dass bei einer Begutachtung auch langfristig gedacht wird, an mögliche Abschlüsse etc., und nicht nur, dass das Kind im Moment “gut mitkommt”.
          Welche Chancen hat ein Kind auf der Förderschule, das nur aus sprachlichen Gründen dorthin überwiesen wird? Wie schwierig, oder vielleicht sogar unmöglich, wird es sein, einen Hauptschulabschluss nachzuholen? Was wird aber aus einem Kind, das in Mathematik recht fit ist, (obwohl es nicht in seiner Muttersprache unterrichtet wird!), wenn es keinen Hauptschulabschluss erreicht?
          Die Mutter braucht jemanden an ihrer Seite, das kann zum Beispiel eine Sprachhilfelehrerin oder Therapeutin oder irgend jemand aus ihrem Umfeld sein, die das Kind gut kennt, die mit der Lehrerin Kontakt aufnimmt und bei den entsprechenden Gesprächen für das Kind eintritt.

  3. Elisabeth Linge sagt:

    Ja! Gerade die Tage auf dem Inklusionskongress die Interviews mit Anastasia Umrik, einer freiberuflichen Coach, die aufgrund der Behinderung und Herkunft der Förderschule zugewiesen wurde, und Donja Amirpur, die die Ausgliederung von Kinder mit Migrationshintergrund wissenschaftlich aufgearbeitet hat, gehört. Die Selektion aufgrund Zweisprachigkeit Physionomie etc. ist in Deutschland Normalität und hat erschreckende Ausmaße.

  4. Gundula Mehlfeld sagt:

    Aber wenn die Mutter so gut deutsch spricht, müßte sie doch die Sprachheilschule durchsetzen können!

  5. Margret sagt:

    Ein trauriges Paradebeispiel dafür warum wir mehr intersektionalen Aktivismus brauchen.

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