6 Wochen – 6 Sätze (6)

“Aber mein Sohn braucht keine Schulbegleitung!”
„Doch, ohne Entlastungskraft kann sich hier keiner unserer Lehrer um Ihr Kind kümmern. Wenn es was lernen soll, ist das die einzige Möglichkeit.“
„Das Sozialamt sagt, sie zahlen nichts, weil er im Alltag gut alleine klar kommt, und das stimmt auch.”
„Dann müssen Sie es halt privat finanzieren. Das ist die einzige Möglichkeit – Sie haben die Wahl!”

Die Geschichte vorgelesen …

10 Kommentare

  1. Anonym sagt:

    Unser Kind hatte die komplette Grundschulzeit (ohne sonderpädagogisches Gutachten) eine I-Kraft. Im letzten Schuljahr wurde sie so gut wie gar nicht mehr benötigt. Daher war uns klar (und auch von uns gewünscht!), dass unser Kind ohne I-Kraft auf die weiterführende Schule gehen wird. Die Realschule hat wie die Schule hier in der "Geschichte" reagiert: Wir nehmen das Kind nur mit I-Kraft!" Okay, so geht unser Kind nun lso nicht auf diese Realschule sondern seid 4 Jahren ohne größere Probleme und ohne I-Kraft auf ein Gymnasium…

  2. Fan des Illustrators sagt:

    Ein Schulbegleiter ist eine individuelle Hilfe, eine persönliche Assistenz des Schülers, der dem Schüler mit Unterstützungsbedarf den Schulbesuch ermöglichen soll.
    Wenn ein Schüler mit Behinderung aber keinen Assistenten benötigt, d.h. wenn er alleine auf die Toilette gehen kann, sich alleine in der Schule orientieren und sich auch im Unterricht konzentrieren kann, darf es ihm nicht verwehrt werden, die Schule ohne Begleitung zu besuchen.

    Der Lehrkraft erhält Unterstützung von der Sonderschullehrkraft, nicht von der persönlichen Assistenz des Schülers.

  3. Anonym sagt:

    Aber die Mutter sagt doch, dass ihr Sohn keine Schulbegleitung benötigt.
    Ich habe immer noch nicht verstanden, wo es hier einen rechtsfreien Raum geben soll.
    Alle anderen Schüler dürfen und müssen sogar auch ohne Begleitung zur Schule gehen.

  4. Anonym sagt:

    Darf ich Sie bitten, Ihren Kommentar näher zu erläutern?
    Wo gibt es hier Ihrer Meinung nach einen rechtsfreien Raum?

  5. Anonym sagt:

    Das Sozialamt kann die Kosten nicht übernehmen weil ihnen wie so oft Gutachten fehlen,die von Sonderpädagogen erstellt werden müssen. Es geht leider nicht per Mundpropaganda.

  6. Anonym sagt:

    Die " doofe" Schulbehörde hat meistens keine Ahnung ,wie es in Schulen so läuft.
    Der Sonderpädagogen oben in der Geschichte verbreitet Panik.
    Seine Aufgabe wäre gewesen ein Gutachten zu erstellen damit er auch die Notwendigkeit eines Schulbegleiters begründet.

  7. Anonym sagt:

    Kinder mit erhöhtem Förderbedarf haben entweder eine Entwicklungsstörung, Entwicklungsverzögerung, sind behindert,schwerbehindert oder schwerstbehindert. Da tun sich die Behörden schwer wenn es darum geht die Notwendigkeit eines Schulbegleiter zu bewilligen.
    Viele behinderten Kinder in Deutschland haben bei der Aufnahme in den Schulen nicht Mal ein sonderpädagogisches Gutachten .Diese Gutachten sind sehr wichtig für das Sozialamt,und die Schulbehörde und für den medizinischen Dienst wenn es um die Feststellung des Pflegegrades geht.

  8. Anonym sagt:

    Ich verstehe _wie so häufig_ Ihren Kommentar nicht. Darf eine Lehrkraft keine Hilfe in Anspruch nehmen? Von einer weiteren Person im Klassenzimmer werden alle Beteiligten profitieren. Die Pflegekräfte des Kindes mit Behinderung in der KITA meiner Kinder wurden von sämtlichen Kindern sehr geliebt und waren wichtiger Bestandteil oder wurden in Ihren Worten schwer missbraucht. So sieht für mich Normalität aus.
    Übrigens, Behinderung ist aus soziologischer Sicht immer relativ und macht sich in den verschiedenen Lebensbereichen unterschiedlich bemerkbar, also in der Schule anders als im Sportverein. Ich weiß nicht, welche Beeinträchtigung der Junge in der Geschichte hat. Sämtliche Behörden sind gehalten Kosten niedrig zu halten. Da "braucht" ein Mensch mit Behinderung eine Leistung schon mal ganz schnell nicht, einfach weil es ums Geld sparen geht. Das finde wiederum ich bitter.

  9. Anonym sagt:

    Dem Sozialamt wird sofort geglaubt, wenn sie sagen, sie zahlen nichts, weil sie nicht wollen oder können. Aber die "doofe" Schulbehörde agiert auch nicht im rechtsfreien Raum, auch wenn man das hier nicht so gern liest.

  10. Fan des Illustrators sagt:

    Bitter, wenn "Hilfen" für Schüler mit Behinderung als "Hilfen" für Lehrer missbraucht werden!

    Wunderbar, wie die Mutter der eloquenten Schulleiterin gegenübersteht und blass wird…

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