Gar nicht

DAS MÄDCHEN fährt mit der Straßenbahn zur Schule. Die Schulbegleiterin fährt mit. Sie sitzt immer schon in der Bahn, wenn das Mädchen einsteigt.
Heute aber sitzt die Schulbegleiterin nicht drin. Sie hat die Bahn verpasst.
Also fährt das Mädchen ganz alleine in die Schule. Es geht auch alleine in die Klasse und begrüßt fröhlich seine Lehrerin und die anderen Kinder.
In der Pause ruft die Lehrerin die Mutter an:
Auf keinen Fall dürfe das Mädchen das Schulgebäude alleine betreten!
„Gar nicht?“, fragt die Mutter.
„Gar nicht!“, betont die Lehrerin.
Die Mutter seufzt.
Mittags kommt das Mädchen aufgeregt nach Hause. Stolz und glücklich erzählt es, dass es ganz alleine zur Schule gefahren ist.
„Ich jetzt immer alleine fahren!“, sagt es bestimmt.
Die Mutter seufzt und nimmt das Telefon.
Sie muss jetzt versuchen, mit der Schulbegleitung zu vereinbaren, dass sie das Mädchen immer erst direkt vor dem Schulgebäude trifft.
Und zwar so sicher, dass das nicht schiefgehen kann.
Und zwar gar nicht.

Die Geschichte vorgelesen …

23 Kommentare

  1. Anonym sagt:

    Verletzung der Aufsichtspflicht und dann noch geheim halten. Warum haben Sie nicht mit den Eltern geredet und versucht, sie mit Transparenz und Ernstnehmen von Ihrer Sicht zu überzeugen? Gleichzeitig auch versuchen, die Perspektive der Eltern zu verstehen. Vielleicht sind Sie nicht allwissend?

    Und ja, wir kennen auch die Profis, die nur schwarz-weiß können und nicht in der Lage sind, einen Menschen z.B. mehr oder viel mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen. Sie hätten ja sogar aus der Ferne zuschauen und absichern können, wie sie vom Bus zur Schule geht. Aber nein: Entweder offenbar an die Hand nehmen, oder komplett alleine lassen…

  2. Anonym sagt:

    Die Schule nimmt die Aufsichtspflicht nicht genau – im Gegenteil! Die wälzen die Aufsichtspflicht komplett an die Schulbegleitung ab!

  3. Fan des Illustrators sagt:

    Boah, die Zeichnung ist krass!

    Da kann man sich leicht vorstellen, was ein junger Mensch fühlt, wenn er stolz an einem Ort kommt, an dem er gerne ist, und er blickt auf eine Schild, das ihm den Zutritt alleine verwehrt, während alle Mitschüler ganz selbstverständlich an ihm vorbei in ihr Klassenzimmer gehen!

  4. Anonym sagt:

    Die Schule nimmt es mit ihrer Aufsichtspflicht sehr genau. Verständlicherweise, denn wenn etwas passiert (kaputte Sachen oder Verletzungen), sind Eltern heutzutage sehr klagefreudig und das kann für die Betroffenen dann sehr unangenehm und teuer werden. Es gibt bergeweise Verfahren zur verletzten Aufsichtspflicht. Vielleicht ist in der Schule schon etwas vorgefallen? Ich kenne einen Fall, in der die Lehrerin ihrem Klienten ein Riesenpotenzial zugetraut hat, leider ist die Situation eskaliert und die Eltern haben sich an ihre Zustimmung zu dem Ausflug nicht mehr erinnert und forderten die Kündigung der Lehrerin.

  5. Anonym sagt:

    Ich sehe nichts Schlimmes daran wenn pflegebedürftige behinderte Menschen"Hand in Hand" mit ihren Betreuern auf die Strasse gehen!An meiner Straßenecke gibt es ein Altenheim. Diese Menschen sind froh" Hand in Hand" mit ihren Betreuern einkaufen zu gehen!Hier vertreten auch welche Heimbewohner die Meinung alles alleine zu schaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Betreuer ermöglichen diesen Menschen aus ihren vier Wänden raus zu gehen um nicht zu vereinsamen, Kontakt zu anderen Menschen aufzunehmen!Das ist auch Inklusion

  6. Anonym sagt:

    Das was diese Mutter in der Geschichte falscht tut ist, dass sie Entscheidungen mit dem Schulbegleiter trifft hinter dem Rücken der Lehrerin,anstatt sie sich mit der Lehrerin zusammen zu setzen und mit guten Argumente die Lehrerin überzeugen, dass ihr Kind den Weg alleine schafft. Sie handelt ähnlich wie die Pädagogen und der Schulbegleiter im ersten Kommentar von Herrn/Frau dergl hinter den Rücken der Eltern.Leidtragende sind letztendlich immer die Kinder! Wenn es keine positive Zusammenarbeit, eine gute Kommunikation zwischen den Eltern, Pädagogen und behinderten Kindern gibt, dann können sich die Kinder auch nicht richtig entwickeln. Was erwartet die Mutter, dass das Kind ihre Lehrerin in der Zukunft anlügt, so wie das Mädchen ihre Eltern im Kommentar oben von Herrn/Frau dergl das tut?

  7. Anonym sagt:

    Hääää?? Wo lesen Sie in der Geschichte denn, dass es der Lehrerin um den Schulweg geht? Sie verbietet dem Mädchen doch "nur", das Schulgebäude alleine zu betreten. Ich kann in der Geschichte nichts anderes entdecken. Das sind doch zwei Themen…

  8. Anonym sagt:

    Übrigens Schüler mit und ohne Behinderung sind gleichermaßen durch die gesetzliche Unfallversicherung auf dem selbständigen Schulweg abgesichert und zwar ohne eine offizielle Zustimmung der Schule herbeibringen zu müssen sondern dann, wenn die Eltern die Entscheidung eigenverantwortlich die Entscheidung treffen, dass das Kind den Schulweg alleine bewältigen kann.

    In dieser Geschichte steht aber auch nicht, dass die Schulleitung in keinem Fall akzeptieren will, dass das Mädchen alleine unterwegs ist, nein die Sorge der Schulleitung gilt ganz allein der Schule – das Mödchen kann alleine kommen, aber darf nur in Begleitung der Schulbegleitung die Schule betreten!

  9. Anonym sagt:

    Manche Situationen müssen aber auch genau durchdacht und überlegt werden, von den Verantwortlichen. "
    Wohl wahr!
    Und wer ist verantwortlich für die Entscheidung, wann einem Kind der Schulweg zugetraut werden kann ? Die Schulleitung? Die Klassenlehrerin? Eine Kommision der Gemeindeunfallversicherung? Nichts von alldem: In unserem Land sind aus gutem Grund primär einmal die Eltern allein dafür zuständig zu entscheiden, wann ein Kind alt oder fit genug dafür ist seinen Schulweg selbständig zu bewältigen!
    Es ist täglicher Job von Eltern in allen Lebensbereichen zu entscheiden, wann, wo und wie das Kind Hilfe benötigt, aber genauso wann, wo und wie das Kind Freiraum zur Entwicklung braucht. Grundsätzlich ist das bei allen Kindern so. Eltern von Kindern mit Behinderung müssen aber diese Abwägung noch sehr viel sorgfältiger treffen als alle anderen, denn während gesunde Kinder sich irgendwann einmal schlicht von den überbehütenden Eltern selbst loslösen, sind Kinder und junge Menschen mit erheblichen Einschränkungen zumeist darauf angewiesen von den Eltern bewußt und aktiv im Bereich Selbständigkeit gefördert zu werden!
    Auch versicherungstechnisch wird diesem Umstand

  10. Anonym sagt:

    Sie haben Recht!“ Selbständig werden heißt immer auf der anderen Seite: Loslassen“. Die Mutter betrachtet ihr Kind als reif genug um den Weg alleine zur Schule zu gehen. Es ist aber auch Aufgabe der Eltern verantwortungsvoll mit ihren Kindern umzugehen! Kinder, die sich auf den Weg zur Schule machen sind über die Schule versichert im Falle dass sie Opfer eines Unfalls werden! Der Schulbegleiter in der Geschichte hat die Aufgabe dem Mädchen zur Seite zu stehen, es unterwegs zu begleiten(zu beschützen).Wer haftet für das Kind im Falle eine Unfalls? Ich bezweifle es, dass die Versicherung der Schule für die Kosten aufkommen wird, wenn die Mutter sich gegen die Entscheidung der Pädagogen stellt!

  11. Anonym sagt:

    Ganz so einfach kann ich das nicht mehr sehen. Natürlich ist Zutrauen ein wichtiger Faktor. Manche Situationen müssen aber auch genau durchdacht und überlegt werden, von den Verantwortlichen. Und da haben die Kommentatoren hier einige Gesichtspunkte angesprochen. Deshalb reden, abwägen, Argumente anhören, evt. Hilfe zur Selbsthilfe überlegen. Auch im richtigen Moment loslassen. Aber auch im Bereich Selbständigkeit nicht alle über einen Kamm scheren. Und wenn dann der eine oder andere Behinderte immer noch als Erwachsener Hand in Hand mit seinen Betreuern auf die Straße geht, tja dann? Wurde er zuviel gegängelt? Oder hat es vielleicht andere Gründe?

  12. Anonym sagt:

    Ich möchte Sie nicht beleidigen.Tausendmal Entschuldigung! Aber, ich fürchte, dass sie den Text nicht verstanden haben! Sollen behinderte Menschen sich schämen, dass sie auf die Hilfe eines Betreuers, Schulbegleiters angewiesen sind? Genau diese Schulbegleiter helfen behinderten und schwerstbehinderten Kindern damit sie in den Schulen integriert werden! Wenn aber eine Lehrerin die Meinung vertritt, dass das Kind auf die Hilfe eines Schulbegleiters angewiesen ist, dann ist das gut so! Wo ist denn das Problem? Die Lehrer schaffen es in den Schulen alleine nicht!

  13. Anonym sagt:

    Viele Kommentare hier gehen für mich am eigentlichen Thema vorbei: Es geht doch darum, wie sehr wir Menschen mit Behinderung behindern! Egal ob Lehrer, Eltern oder andere. Nur wem man etwas zutraut, der wächst! Selbständig werden heißt immer auf der anderen Seite: Loslassen. Bei allen Kindern. Aber: Wollen wir das überhaupt? Oder wollen wir doch lieber Behinderte, die auch noch als Erwachsene nur Hand in Hand mit ihren „Betreuern“ auf die Straße gehen?

  14. Anonym sagt:

    Eins meiner Freundinnen hat zwei behinderte Jungs. Sie würden gerne jeden Tag mit dem Rad zur Schule fahren. Obwohl die Jungs gut Rad fahren können möchten die Lehrer, dass die Kinder nur in Begleitung zur Schule fahren sollen.Die Jungs finden es auch blöd, dass sie immer wie Babys behandelt werden! Trotzdem reicht es nicht aus nur Rad fahren zu können um den Weg zu bewältigen.Die Jungs neigen dazu unterwegs Quatsch zu machen.

  15. Anonym sagt:

    Mein behindertes Kind besucht eine Regelschule. In der Werkstatt AG hat er aus Holz und Papier tolle Sachen hergestellt.Als er in der 10 Klasse ein Schülerpraktikum in einer Holzwerkstatt für behinderte Menschen absolvieren musste, lief er schreiend aus der Einrichtung raus. Mein Kind hat Autismus. In der Behindertenwerkstatt traf er auf behinderte Menschen, die seine Behinderung nicht verstanden. Manche wollten mit ihm schmusen . Manche stellten immer wieder die gleiche Frage.Mein Kind fühlte sich da eingeengt.Obwohl er in der Werkstatt AG der Schule gerne gearbeitet hatte, konnte er sich in der Behindertenwerkstatt nicht integrieren.

  16. Anonym sagt:

    Lieber dergl! Als Mutter eines behinderten Kindes finde ich es nicht gut wenn Pädagogen und Schulbegleiter Geheimnisse vor Eltern haben und ihre Sorgepflicht vernachlässigen. Ein ähnliches Problem hatte ich mit dem Schulbegleiter meines Kindes.Mein Sohn beschädigte während einer Pause den Motorroller einer Schulkollegin, weil der Schulbegleiter ähnlich wie Sie die Meinung vertrat, das mein Kind ein riesen Potenzial hat. Er ließ mein Kind ohne Aufsicht auf den Schulhof! Mein behindertes Kind versteht nicht das Sachen einen Wert haben.Raten Sie mal wer für den Sachschaden(1200 Euro)aufkommen musste. Na wir, Eltern!

  17. Anonym sagt:

    Sicher ist es in so einem Fall besser, sich noch mal zusammenzusetzen und sich ausführlicher über die neue Situation zu unterhalten. Wer weiß, vielleicht ergibt sich doch eine neue Lösung?

  18. Anonym sagt:

    Die Lehrerin ist aber doch gar nicht beim Schulweg dabei. Sie kann also gar nicht wissen, wie sich das Mädchen verhält. Ich finde, man muss überlegen, was ohne Schul(weg)begleiterin passieren kann (Straßenbahn kommt nicht, es gibt mehrere Linien, wegen einer Störung müssen alle Fahrgäste aussteigen usw.) und dafür Szenarien entwicklen. Dann wird das Mädchen das auch in Zukunft alleine schaffen.

  19. Anonym sagt:

    Dass die Lehrerin es nicht möchte, dass das behinderte Mädchen ohne Begleitung zur Schule fahren darf, kann man nachvollziehen (…)Manche Kinder mit Behinderung haben aufgrund ihrer Behinderung Wahrnehmungsprobleme. Es reichen ein paar Sekunden der Unachtsamkeit im Strassenverkehr und die Tragödie ist da.

  20. Anonym sagt:

    (2) Antwort auf dergl:Es ist einfach zu sagen, dass Kind hätte ein riesen Potenzial und die Eltern lassen es nicht zu um sich selbständig zu entwickeln, dass es zum Beispiel in einer Holzwerkstatt arbeiten durfte. Es müssen mehrere Faktoren übereinstimmen, damit ein behinderter Mensch sich in solch eine Werkstatt wohl fühlt. Mein Kind ist auch gerne draußen bei uns im Garten und mag Gartenarbeit.Trotzdem ist es nicht möglich gewesen ihn in einer Gärtnerei für behinderte Menschen zu integrieren, als er ein Schulpraktikum machen musste.

  21. Anonym sagt:

    Die Lehrerin handelt RICHTIG! Sie kennt die Probleme des Kindes. Es gibt auch behinderte Kinder die den Weg zur Schule alleine bewältigen können, aber, wenn die Lehrerin die Meinung vertritt, dass ein behindertes Kind den Weg nicht alleine bewältigen kann, dann soll man dies auch ernst nehmen. […]

  22. Anonym sagt:

    Unter den vielen Schulbegleiter, die mein Sohn im Laufe der Jahre hatte, hatte ich auch einen der mir immer wieder unterstellte, dass ich mein Kind zu sehr bemuttere und ihn nicht zur Selbständigkeit erziehen würde. Mein Kind hätte ein soooo großes Potenzial und man müsse es schließlich nicht immer auf Schritt und Tritt begleiten! Ich würde meinem Kind keine Luft zum Atmen lassen, warf er mir vor. […]

  23. dergl sagt:

    Liebe Kirstens,

    das kommt mir bekannt vor, nur dass das Mädchen in meinem echten Erlebnis mit dem Schulbus gebracht wurde und die Mutter nicht auf Seiten des Mädchens war.

    Das war etwa 2011 und so: Das Mädchen war mehrfachbehindert und hörgeschädigt, außerdem galt sie als schwer im Sozialverhalten. Das war aber wenn man die Familie und ihre Einstellung zu dem Mädchen kannte sofort nachvollziehbar. Zitat vom Vater zur Tochter: "Wenn du in den Himmel kommst, bist du gesund." Ich war damals Schulbegleitung auf der Hörgeschädigtenschule und meine Aufgabe von offizieller Seite war eben da zu assistieren wo das Mädchen durch die Mehrfachbehinderung Hilfestellung benötigte. Aufgabe aus Sicht der Eltern wäre gewesen, dem Mädchen den "Ich bin Dreck. Ich kann nichts"-Komplex zu verstärken.

    Als ich anfing gab es die Anweisung, ich soll das Mädchen vom Bus abholen und mit ihr zusammen zum Klassenraum gehen. Das konnte sie längst selbst, aber ich sollte halt mit. Eines Tages kam der Bus nicht und es regnete, da hat die Schulleitung mich angewiesen bereits zur Klasse zu gehen, das würde sich schon regeln. Die Schulleitung galt als weisungsbefugt. Ich ging in die Klasse und als der Bus verspätet kam (aus einer anderen Stadt) kam das Mädchen alleine in die Klasse und strahlte und hat sich bei mir bedankt, dass ich sie endlich mal was alleine machen lasse, sie sei doch gar nicht das Baby als das ihre Mutter sie immer hinstellte.

    In der Pause hat die Schulleitung zusammen mit der Lehrerin dann die Eltern angerufen alles erzählt und "Ab jetzt geht XY alleine vom und zum Bus." hinzugefügt.

    Am nächsten Tag erfuhr ich, dass die Eltern sich bei meinem Arbeitgeber beschwert hatten, ich würde nicht richtig arbeiten.

    Das ging auch an die Schule, wo ja jeder wusste was wirklich war und wie gut das Mädchen drauf gewesen war, weil sie was alleine machen durfte. Danach existierte dann bis zu meinem Vertragsende die Absprache mit dem Mädchen und allen Lehrern: "Jeder sieht die Frau X. jeden Morgen auf das Mädchen warten und nachmittags zum Bus bringen." Ich glaube uns hat nie einer verpetzt.

    Es ist so schade, das war ein Mädchen mit viel Potential. Ich weiß aus sicherer Quelle, das die Eltern sie später in eine Werkstatt gaben und sie da noch nicht mal in die Gruppe, in der ihr die Arbeiten vom Material her Spaß gemacht hätten durfte (sie mochte Holzarbeiten), weil die Eltern meinten "Sie kann das nicht", obwohl sie in der Werk-AG der Schule komplette Möbel zusammengebaut hat.

    Grüße nach Baden-Württemberg.

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