Die Schulordnung

DAS MÄDCHEN ist jetzt seit drei Monaten ein Schulkind.
Die Umstellung vom Kindergarten fällt ihm nicht leicht.
Wenn es etwas nicht will, schubst es seine Mitschüler oder Lehrerinnen schon mal weg.
Wenn es Streit gibt, boxt es schnell.
Eines Tages bekommen die Eltern Post von der Schule:
Es geht um Verstöße gegen die Schulordnung.
„Ordnungs- und Erziehungsmaßnahme“ steht da, und es wird angedroht, dass das Mädchen bald einen Tag lang nicht zur Schule kommen darf.
Die Eltern gehen zur Direktorin.
„Sie haben doch ihr Kind hier in die Inklusion geschickt, weil Sie wollen, dass es so behandelt wird, wie alle anderen Kinder auch“, sagt sie.
Die Eltern schauen sich an.
Die Direktorin fährt fort: „Und in der Schulordnung steht nun mal: Wir lösen alle Konflikte verbal.“
„Na, ja“, sagt der Vater vorsichtig, „so behandelt werden wie die anderen soll sie schon. Aber nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten.“
„Und sie kann ja noch nicht richtig sprechen“, ergänzt die Mutter.
Das stimmt: Am Anfang der Kindergartenzeit konnte das Mädchen noch gar nichts sagen. Inzwischen hat es schon ein paar Zweiwortsätze gelernt.
„Hm, das ist schwierig“, sagt die Direktorin und lehnt sich zurück: „Für so was sind wir hier nicht ausgebildet!“

Die Geschichte vorgelesen …

11 Kommentare

  1. Anonym sagt:

    Als Grundschullehrerin sehe ich es genauso wie mein Vorschreiber(7.10). Die Rektorin hat absolut Recht und die ergriffenen Maßnahmen sind stimmig. Anders verfahren wir auch nicht. Das Anspruchsdenken von Eltern, seien es welche mit behinderten oder nicht-behinderten Kindern wird immer abstruser. Vielen Eltern ist einfach nicht klar, dass ihr Kind nicht das Einzige in der Klasse ist. Klar ist es einzeln betrachtet "nicht viel Arbeit", dem Jeremy beim Schuhanziehen zu helfen. Pascal vergisst immer seine Jacke, ich habe Ihnen gesagt, achten Sie darauf! Frieda hat Diabetes, Sie messen doch bitte täglich zu drei Uhrzeiten und korrigieren bei Bedarf. Klar haut Letizia öfter andere Kinder, sie ist halt entwicklungsverzögert und hat ein Sprachdefizit, da sind Sie doch als Pädagoge ausgebildet. Jeremy wird halt oft wütend und verlässt die Klasse, da müssen Sie halt schauen, dass dem Kind nichts passiert, sonst mache ich Ihnen die Hölle heiß, er hat halt emotionale Schwierigkeiten,das psychologische Gutachten liegt der Schule vor. Und außerdem gibts Inklusion! Ich möchte hier weder polemisch noch verbittert klingen, bitte verstehen Sie mich richtig. Aber ich plädiere dafür, über all die nachvollziehbare Enttäuschung als Elternteil den Pädagogen nicht allein die Schuld zu geben. Ich halte mich für eine motivierte Lehrerin, die wirklich viel Herz in den Beruf legt und ich spreche hier auch von meinen Kollegen. Aber oben erwähnte Beispiele sind nur ein Auszug der durchschnittlichen Anliegen an einer normalen Schule in NRW. Nebenbei wollen wir Lehrer den Kindern überraschenderweise auch noch Lesen, Schreiben, Rechnen und Allgemeinwissen beibringen… Ich kann es als Lehrkraft mit 26 Kindern, davon 8 mit Förderbedarf sämtlicher Facetten, nicht hinnehmen, wenn ein Kind den größten Teil meiner Zeit und pädagogischen Bemühungen allein aufgrund seiner Behinderung bekommt und zusätzlich so gegen die Schulordnung verstößt, dass die anderen durch Schläge etc. gefährdet werden. Es muss mehr Geld für Unterstützung kommen, doch das ist anscheinend nicht gewollt.

  2. Anonym sagt:

    "Wieso postulieren Sie…."

    Ich postulieren nicht, ich habe gefragt, wenn es nicht möglich ist zu inludieren. Ich denke da an Freunde meines schwer mehrfach behinderten Kindes, die sich im Wachkoma befinden und teilweise oder ganz auf Geräte angewiesen sind. Wir als Lehrerehepaar mit behinderten Kind kennen sowohl die große Mühe der Pflege und Förderung des eigenen Kindes als auch die vielen anspruchsvollen Seiten des Lehrerberufs. Wir hielten es nicht für richtig, für unser Kind eine Inklusion gegen alle Widerstände zu erkämpfen, und haben in der Sonderschule im großen Ganzen sehr gute Erfahrungen gemacht.

  3. Anonym sagt:

    Zitat :

    "Der blaue Brief….drückt keine Überforderung aus"- woher wissen Sie das so genau in diesem Fall?Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden,

    Ich hatte von Verhältnismäßigkeit geschrieben . Bei nicht behinderten Schülern ist auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit rechtlich vorgesehen und ich sehe keinen Grund , warum das Halten an die rechtlichen Grundlagen bei behinderten Schülern mehr Zeit benötigen sollte.

  4. Anonym sagt:

    Wieso postulieren Sie Menschen mit schwerer Mehrfachbehinderung könnten nicht inklusiv leben, lernen, wohnen, arbeiten…?

    Wenn sie es nicht können, dann nur deshalb, weil sie die Möglichkeit dazu nicht erhalten.

    Einfach mal da nachlesen, wie das ausschaut, wenn solche Chancen, gewährt (oder erkämpft werden) zum Beispiel hier:
    http://www.melaniespaehn.gemeinsamleben-rheinlandpfalz.de/

  5. Anonym sagt:

    "Der blaue Brief….drückt keine Überforderung aus"- woher wissen Sie das so genau in diesem Fall?Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden, und Inklusion wird sehr viel Zeit brauchen. Inklusion für alle…, man darf da schon seine Zweifel haben. Wie ist das mit schwer mehrfach Behinderten? Oder schwer verhaltensgestörten Schülern? Die sind doch dann auch diskriminiert, wenn sie nicht inkludiert werden können?

  6. Anonym sagt:

    Regellehrer sind dem Recht der Verhältnismäßigkeit verpflichtet. Der blaue Brief ist unverhältnismäßig und drückt keine Überforderung aus , sondern reine Willkür .
    Die richtige Maßnahme ist ein runder Tisch mit Eltern und Sonderpädagogen , um über die Entwicklung und die Lösungsmöglichkeiten zu sprechen ! Dort kann man dann auch prüfen , ob das Kind einen Schulbegleiter braucht.
    Das ist so zu leisten , weil es rechtlich so vorgesehen ist ! In der Geschichte geht es doch wohl eher um hammerharte Diskriminierung !

  7. Anonym sagt:

    Ob das Kind einen Schulbegleiter hat
    und
    ob die Schule hier die Eltern (falls nicht) AKTIV bei der Beantragung und Durchsetzung unterstützt
    kann dem Blogpost nicht entnommen werden.

    Viele Schulen tun dies leider NICHT.
    Weil sie keine fremden Personen im Unterricht sitzen haben wollen.
    Oder, wenn Schulbegleiter vorhanden, diesen vom Kind abziehen um Aufsicht woanders führen zu lassen.

    "Je mehr ich hier lese, desto kritischer stehe ich Inklusion (für alle) gegenüber."

    Inklusion ist Menschenrecht für ALLE
    Es kann keine Inklusion light geben!

    Ich habe das hier mal genauer erklärt
    https://autismuskeepcalmandcaryon.wordpress.com/2016/10/28/inklusion-ist-nicht-verhandelbar/

    Inklusion als Ideologie zu verunglimpfen, bzw. Kinder weiterhin auszusortieren (anstatt am Gelingen mitzuarbeiten) empfinde ich übrigens als eine Beschneidung von Menschenrechten anderer.

    Eine Regelschule mit reinen Regelkindern ist übrigens keine Gewähr dafür, dass andere Kinder nicht schubsen.
    Meine behinderten Kinder wurden übrigens immer von "norm"alen Kindern gemobbt und zT auch körperlich angegangen.

    Und bevor das Argument kommt, "dann tu es auf die Förderschule"
    auch das ist kein Mobbingfreier oder gewaltfreier Raum.

    LG Anita

  8. Anonym sagt:

    Was sollen Otto-Normal-Lehrer ohne Sonderpädagogikausbildung eigentlich noch alles leisten können? Dieses Anspruchsdenken ist einfach fürchterlich.
    Je mehr ich hier lese, desto kritischer stehe ich Inklusion (für alle) gegenüber. Ich bin froh, dass unsere Grundschule vor Ort noch nicht so "fortschrittlich" ist und meine Kinder gewaltfrei und ohne ständige, über das normale Maß rausgehende, Störungen des Unterrichts lernen können.
    Das Mädchen braucht einen Schulbegleiter für den gesamten Schultag und falls das nicht ausreichend ist, sollten die Eltern im Interesse aller vielleicht mal über eine der achso schrecklichen Schulen mit speziell dafür ausgebildetem Personal nachdenken, anstatt hier aus ideologischen Gründen unbedingt ihren Kopf durchsetzen zu wollen.

  9. Anonym sagt:

    Nicht jeder Schulanfänger löst Konflikte verbal.Es ist ein Lernziel für alle,ja. Hoffen wir, dass das Mädchen dieses Lernziel, mit Hilfe eines Schulbegleiters (?), erreichen kann.

  10. Fan des Illustrators sagt:

    Nette Zeichnung: Man hört regelrecht die verbale Konfliktbewältigung "um", aber "ohne" das Mädchen…

    Die Vorgehensweise zur Erarbeitung eines neuen Themas wird im Bildungsplan der Sekundarstufe aufgeführt:
    "Informationsfülle lässt sich begegnen, indem man zunächst ein Recherche-Ziel definiert… Recherche in einer sich zunehmend fokussierenden Suchbewegung…"

    Eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass Pädagogen die Methoden, die sie ihren Schülern vermitteln, auch selber anwenden können.

  11. Anonym sagt:

    Nun, da hat die Direktorin recht. Hat das MÄDCHEN keinen Schulbegleiter? Dieser sollte doch direkt in solchen Situationen vermitteln. Der Sonderpädagoge mit den wenigen Einsatzstunden kann allenfalls Ratschläge geben, in der Situation selbst wird er selten dabei sein. Kein Lehrer und kein Kind muss sich auf Dauer schubsen und boxen lassen. Und nein, dies ist keine "alltägliche Anforderung", die ein Grundschullehrer mal eben so beherrschen muss.

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